Bauantrag
Die meisten Bauvorhaben, auch Werbeanlagen, sind antragspflichtig. Der Inhalt der Bauvorlagen ist ausführlich in der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) beschrieben. Das Merkblatt stellt daher eine vereinfachte Hilfestellung für die regelmäßig notwendigen Angaben zur baurechtlichen Prüfung durch den Markt Obergünzburg und das Landratsamt Ostallgäu dar. Die Bauantragsformulare hält der Markt Obergünzburg nicht vor. Sie können diese beim Landratsamt Ostallgäu unterfolgendem Link Bürgerservice Ostallgäu: Bauen downloaden.
Die Eingabepläne für Anträge auf Baugenehmigung, Anträge auf Vorbescheid, Anträge auf denkmalrechtliche Genehmigung sind direkt beim Landratsamt Ostallgäu – Untere Bauaufsichtsbehörde, mit sämtlichen dazugehörigen Unterlagen in digitaler Form einzureichen. Die Eingabe selbst ist Aufgabe des Planvorlageberechtigten der vom Bauherrn beauftragt wird. Wichtig ist, dass der Planfertiger im Interesse der Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens die gemäß Bauvorlagenverordnung erforderlichen Antragsunterlagen vollständig einreicht. Bei gewerblichen Bauvorhaben ist zusätzlich eine detaillierte Betriebsbeschreibung erforderlich.
Landratsamt Ostallgäu
Untere Bauaufsichtsbehörde
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Informationen zur digitalen Einreichung finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Ostallgäu (Bürgerservice Ostallgäu: Bauen)
Formlose Bauvoranfragen und Anträge auf isolierte Befreiungen oder Abweichungen können weiterhin direkt beim Markt Obergünzburg eingereicht werden. Weitere Informationen siehe Punkt „Isolierte Befreiung / Ausnahmen / Abweichung“.