Hausnummernzuteilung

Der Markt Obergünzburg benennt die öffentlichen Verkehrsflächen (insbesondere Straßen, Plätze und Brücken) und erteilt die Hausnummern, um eine rasche und zuverlässige Orientierung im gesamten Gemeindegebiet zu gewährleisten.

Wir benachrichtigen die betroffenen Behörden und Stellen (Einwohnermeldeamt, Steueramt, Vermessungsamt und Finanzamt) von der Zuteilung oder Änderung.

Wird eine Hausnummer geändert oder zugeteilt, sind die Eigentümer des Anwesens verpflichtet, die neue Bezeichnung zu führen. Die Hausnummernschilder sind neben oder über dem Hauseingang des betroffenen Gebäudeteils anzubringen, dass es jederzeit ohne Schwierigkeit gut sichtbar ist. Die Eigentümer haben sämtliche Bewohner, Mieter und Pächter von der Änderung oder Zuteilung zu benachrichtigen.

Im Interesse einer einheitlichen Ausgestaltung der Hausnummerierung ist das vom Gemeinderat als Muster beschlossene Nummernschild zu verwenden. Die Beschaffung der Hausnummernschilder erfolgt durch den Markt gegen Erstattung der Kosten durch den Eigentümer.

Weitere Informationen finden Sie in der Satzung über die Straßenbenennung und Nummerierung des Marktes Obergünzburg.

Kontakt

Rathaus Obergünzburg

Marktplatz 1
87634 Obergünzburg
Tel: 08372 92 00 0
Fax: 08372 92 00 40

Wichtige Durchwahlen:
- Melde- & Passamt -11, -16 oder -41
- Standesamt & Friedhof -12
- Sozialamt -13
- Kasse -14 oder -18
- Steueramt -23 oder -26
- Gewerbeamt -41 oder -20
- Bauamt -31, -32 oder -33
- Bürgermeister -30
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.00–12.00 Uhr
Mo 14.00–15.30 Uhr
Do 14.00–18.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Rathaus an folgenden Tagen geschlossen:
- Di 04.03.2025
- Fr 09.05.2025
- Fr 20.06.2025