BREITBAND DRITTES VERFAHREN

 

Informationen zur Breitbanderschließung

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und wesentlich höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Modul 1 – Bestandsaufnahme für den Breitbandausbau

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.

Der Markt Obergünzburg hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem ein Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.

Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt. Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet können der entsprechenden Dokumentation entnommen werden die über den nachfolgenden Link zur Verfügung steht.

2019-02-22_Obergünzburg_Ist-Versorgung
 

Modul 2 – Markterkundung für einen Breitbandausbau

Der Markt Obergünzburg führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.

Die Anfrage zur Markterkundung können der entsprechenden Dokumentation entnommen werden die über den nachfolgenden Link zur Verfügung steht.

2019-02-22_Obergünzburg_Markterkundung_Bekanntmachung 

Modul 3: Ergebnis der Markterkundung

Die Marktgemeinde Obergünzburg hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie – BbR durchgeführt.

Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.

Ergebnis der Markterkundung

Modul 4 – Auswahlverfahren Bekanntmachung

Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Ausbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaues von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR).

Bekanntmachung Auswahlverfahren

Übersichtskarte der festgelegten Erschließungsgebiete

Detailkarte der festgelegten Erschließungsgebiete

Adressliste zu den Erschließungsgebieten

Wertungsvorgehen

 

Modul 5 – Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung des Marktes Obergünzburg bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Bekanntmachung als PDF

 

Modul 7 Stellungnahme Kooperationsvertrag

Stellungnahme als PDF 

 

Breitband zweites Verfahren

 

Markt Obergünzburg

Christoph Brenner

Ansprechpartner / Breitbandpate

Tel.: 08372/9200-22

E-Mail: brenner@vg-oberguenzburg.de

 

Informationen zur Breitbanderschließung

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und wesentlich höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Modul 1 – Bestandsaufnahme für den Breitbandausbau

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.

Der Markt Obergünzburg hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem ein Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.

Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt. Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet können der entsprechenden Dokumentation entnommen werden die über den nachfolgenden Link zur Verfügung steht.

Ist-Versorgung vor Markterkundung 2017
 

Modul 2 – Markterkundung für einen Breitbandausbau

Der Markt Obergünzburg führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.

Die Anfrage zur Markterkundung können der entsprechenden Dokumentation entnommen werden die über den nachfolgenden Link zur Verfügung steht.

Obergünzburg_Markterkundung_Bekanntmachung

 

Modul 3: Ergebnis der Markterkundung

Die Marktgemeinde Obergünzburg hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie – BbR durchgeführt.

Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.

 

 

Modul 4 – Auswahlverfahren Bekanntmachung

Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Ausbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaues von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR).

ACHTUNG: Abgabefrist verlängert. Neuer Abgabetermin am 09.08.2019 um 11:00 Uhr!

 

Breitband erstes Verfahren

Bayerisches Breitbandförderprogramm

Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen

Am 20. November 2012 hat die Europäische Kommission die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie) genehmigt. Die Richtlinie trat nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger mit Wirkung vom 1. Dezember 2012 in Kraft.

Am 10.07.2014 wurde durch die Bayerische Staatsregierung eine aktualisierte Fassung der Breitbandrichtlinie (BbR) verabschiedet, die wesentliche Verbesserungen hinsichtlich den Förderkonditionen und der kommunalen Unterstützung, aber auch im Förderprozess der zu durchlaufenden Verfahrensschritte enthält.

Ziel der Breitbandrichtlinie (BbR) ist es, den exponentiell steigenden Bandbreitenbedarf an Übertragungsraten unseres IT- und Wirtschaftsstandortes möglichst gerecht werden zu können. Mit dem Ausbau dieses wichtigsten globalen Kommunikationsmediums im Bereich sämtlicher Wirtschaftszweige will die Bayerische Staatsregierung die Spitzenposition des IT- und Wirtschaftsstandorts Bayern weiterhin verteidigen.

Zweck der Förderung ist der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Download in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind und in denen sie nach Nr. 4.3 in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren wahrscheinlich auch nicht errichtet werden (sogenannte "weiße NGA-Flecken"). Grundsätzlich sollen allen möglichen Endkunden in einem Erschließungsgebiet Übertragungsraten von mindestens 30 MBit/s im Download zur Verfügung stehen.

 

Markterkundung für den Breitbandausbau

Die Projektgemeinschaft Obergünzburg (Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg und Ronsberg) führt im Rahmen der Richtlinie zur "Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)" in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 eine Markterkundung durch.

Die Anfrage zur Markterkundung wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt:

Bekanntmachung

Übersichtskarte der vorläufigen Erschließungsgebiete und der Bestandsaufnahme:

Übersichtskarte

 

Markterkundung – Ergebnis

Die Projektgemeinschaft Obergünzburg (Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg und Markt Ronsberg) hat vom 23.12.2014 bis 12.02.2015 eine Markterkundung gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durchgeführt.

Das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.

Ergebnis der Markterkundung

Erneute Bekanntmachung Auswahlverfahren

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes. Die Projektgemeinschaft Obergünzburg (Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg und Markt Ronsberg) führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Gemeinde definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur "Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)" in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durch.

Die Unterlagen der Bekanntmachung können über nachfolgende Links abgerufen werden:

Bekanntmachung Auswahlverfahren

Übersichtskarte mit den festgelegten Erschließungsgebieten (einschließlich der gemeindeeigenen Leerrohre)

Anlage zum Hauptangebot: Art, Ort und Umfang der geforderten Leistung

Adressenliste mit den FTTB/H-Anschlusspunkten

Aus gegebenem Anlass wird der Abgabetermin für die Angebotsabgabe auf den 15.04.2016, 11:00 Uhr verlängert.

(Eintragsdatum: 10.02.2016)

 

Bekanntmachung – Auswahlentscheidung

Die Projektgemeinschaft Obergünzburg (Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg und Markt Ronsberg) hat vom 05.01.2016 bis 15.04.2016 ein Auswahlverfahren gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durchgeführt.
Das Ergebnis der vorgesehenen Auswahlentscheidung ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.


Bekanntmachung der Auswahlentscheidung

 

Kooperationsvertrag

Stellungnahme der Projektgemeinschaft Obergünzburg (Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg und Markt Ronsberg) bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).

Die Bestätigung kann über nachfolgenden Link abgerufen werden:

Bestätigung Freigabe Kooperationsvertrag

Kontakt

Rathaus Obergünzburg

Marktplatz 1
87634 Obergünzburg
Tel: 08372 92 00 0
Fax: 08372 92 00 40

Wichtige Durchwahlen:
- Melde- & Passamt -11, -16 oder -41
- Standesamt & Friedhof -12
- Sozialamt -13
- Kasse -14 oder -18
- Steueramt -23 oder -26
- Gewerbeamt -41 oder -20
- Bauamt -31, -32 oder -33
- Bürgermeister -30
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.00–12.00 Uhr
Mo 14.00–15.30 Uhr
Do 14.00–18.00 Uhr
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