Alle Führerscheininhaberinnen und -inhaber deren bisheriger EU-Scheckkartenführerschein in der Zeit vom 01.01.1999 bis 31.12.2001 ausgestellt wurde, sind verpflichtet, diesen bis spätestens 19.01.2026 in den neuen EU-Scheckkartenführerschein umzutauschen.
Das Datum der Ausstellung sehen Sie auf der Vorderseite des Führerscheins unter Punkt 4 a. Sie können den Umtauschantrag im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg, I. Stock, Zi.Nr. 103, Marktplatz 1, 87634 Obergünzburg stellen. Buchen Sie hierzu online einen Termin oder telefonisch über die 08372 92 00 0. Bedenken Sie bitte, dass die Herstellung der neuen Fahrerlaubnis beim Landratsamt Ostallgäu noch weitere sechs Wochen in Anspruch nehmen kann.
Zum Termin sind folgende Unterlagen mitzubringen
- 1 neues biometrisches Lichtbild
- Ihren gültigen Personalausweis
- Ihren bisherigen Führerschein
Ihr Bürgerbüro Obergünzburg